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Neuer Kurs am Musikum

Musiktheorie, Gehörbildung, Rhythmik,…Für Erwachsene  mit Frau Flick

Unterrichtszeit: Montags 17:30 – 18:15 in Raum 8

Für die Schülerinnen und Schüler des Musikum ist dieser Kurs kostenfrei, da er von unserem Förderverein ProMusikum unterstützt wird.

Für Externe Teilnehmer kostet der Kurs monatlich 15,00 €

Anmeldung und weitere Infos unter 07821-954828 oder per Mail an: info@musikum-lahr.de

Erfolgreiche Teilnahme des Musikum beim 59. Regionalwettbewerb “Jugend musiziert” 2022

Beim diesjährigen Regionalwettbewerb „Jugend Musiziert“, der vom 28.-30.01.22 in Offenburg stattfand, war das Musikum mit 1 Teilnehmer vertreten:

Kategorie:  Streichinstrumente (Klasse Viard):

Brodoefel Benjamin,                   Cello AG Ib              25 Punkte                1.Preis

Benjamin wurde von seiner Mutter am Klavier begleitet.

Wir gratulieren Benjamin und seiner Lehrerin Frau Viard zu dieser Glanzleistung herzlich.

Vorbereitungskurse Theorie und Gehörbildung zum JMLA in Bronze und Silber

Zum zweiten Mal wird ein Vorbereitungskurs für das Jungmusikerleistungsabzeichen in Bronze und Silber im Musikum Lahr e.V. angeboten.

Die Kurse finden unter Anleitung von Marco Kaulke im Konzertsaal im 1. OG des Musikum statt.

Für Bronze:  an den aufgeführten Samstagen von   13:00 – 14.00 Uhr

Für Silber:    an den aufgeführten Samstagen von   14.30 – 16.00 Uhr

 

Termine:

19.Februar, 26. Februar

5.März, 12.März, 26.März,

2.April, 16.April, 23.April, 30.April

Die Kurse finden unter der jeweils gültigen Coronaverordnung und unserer Hygienevorschriften statt.

Aufgrund der Raumgröße ist die Teilnehmerzahl je Kurs auf maximal 25 Personen begrenzt.

Mitzubringen sind Bleistift, Radiergummi und ein eigenes Musiklehrebuch

für Bronze: Michael Stecher, Musiklehre, Rhythmik, Gehörbildung 1

für Silber:   Michael Stecher, Musiklehre, Rhythmik, Gehörbildung 2

 

Die Kursgebühr Bronze beträgt 30,00 €  (für Instrumentalschüler am Musikum 20,00 €)

Die Kursgebühr Silber   beträgt 40,00 €  (für Instrumentalschüler am Musikum 30,00 €)

Jeder Kursteilnehmer bekommt zusätzlich einen kostenfreien Zugang zu der App EARZ um die Gehörbildung / Rhythmik / Musiktheorie am Handy jederzeit üben zu können.

Anmeldung und weitere Infos unter 07821-954828 oder per Mail an: info@musikum-lahr.de

Lahr, den 27.01.02.2022

Musikalische Grüße

Marco Kaulke

Unterricht ab 10.Januar 2022

Wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben gilt ab 26.11.21 bis auf Weiteres die Alarmstufe 2 und die Coronaverordnung für Musikschulen wurden am 27.12.21 erweitert.
Die aktuell geltende Coronaverordnung zur Musikausübung im Land finden Sie unter:
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
* Alle erwachsenen Personen (Teilnehmende, Begleitpersonen) müssen die 2 G+ Regeln erfüllen und ihren Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Sobald die Nachweise älter als 3 Monate sind muss zusätzlich ein Antigentest vorgelegt werden. Personen die eine 3. Impfung erhalten haben sind von der Antigentestpflicht befreit.

Abstand:
In öffentlichen Bereichen und im Unterricht gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang müssen mindestens 2 m eingehalten werden.
Maskenpflicht:
In den öffentlichen Bereichen und in den Unterrichtsräumen besteht für Personen ab 6 Jahren die Pflicht eine Medizinische Maske zu tragen.
Für Personen ab 18 Jahre ist das Tragen einer FFP2 Maske (oder vergleichbare Qualität) Pflicht,
im Gesangsunterricht genügt eine medizinische Maske.
Keine Maskenpflicht: Unterricht für Blasinstrumente.
Wir wünschen Ihnen allen ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Jahr 2022
Das Leitungsteam

Aktualisierte Hygieneregeln

 

 

 

 

 

 

Ab dem 04.12.2021 findet der Unterrichtsbetrieb im Musikum in der sogenannten Alarmstufe II statt.

Der Zutritt zum Musikschulgebäude ist nur immunisierten Personen mit einem negativen Antigen-Schnelltest gestattet.

Ausgenommen davon sind:

  • Kinder unter 6 Jahren, bzw. nicht-schulpflichtige Kinder
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden
  • Geimpfte/Genese die eine Boosterimpfung erhalten haben.

Bei folgenden Personen ist ein tagesaktueller Schnelltest ausreichend:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Personen für die keine Impfempfehlung vorliegt (bis 10.12.2021 zählen dadurch auch Schwangere und Stillenden).

Die 2G+-Regel gilt auch für Begleitpersonen der Schülerinnen und Schüler.

Zur Kontrolle des digitalen Impfnachweises bringen Sie bitte einen Personalausweis mit.

Ein Schnelltest kann entweder vor Ort unter Aufsicht stattfinden (bitte eigenen Schnelltest mitbringen), im Rahmen der betrieblichen Testung durchgeführt werden (Bescheinigung des Arbeitgebers) oder bei einer offiziellen Teststation durchgeführt werden.

Außerdem sind folgende Hygiene-Regeln zu beachten:

Abstand

  • Ein Abstand von 1,5m muss im öffentlichen Bereich sowie im Unterricht eingehalten werden.
  • Für den Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang gilt ein Abstandsgebot von 2m.

Maskenpflicht

  • Im gesamten Gebäude sowie im Unterricht gilt die Maskenpflicht. Ausgenommen davon ist nur noch der Unterricht mit Blasinstrumenten.

 

Wir wünschen allen eine musikalisch klangvolle Adventszeit und bleiben Sie alle gesund

Das Leitungsteam

Musikschulbetrieb in der Warnstufe

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern

die Herbstferien haben sicherlich allen gut getan. Nun gehen wir in die letzte Runde in diesem Jahr.

Das Land Baden-Württemberg hat die Ausrufung der Warnstufe mitgeteilt.

Zudem ist eine neue Corona-VO für die Musikschulen notverkündet worden, die seit 5.11.2021 gilt.

Die aktuelle Verordnung finden Sie auf dem Landesportal Baden-Württemberg unter folgendem Link:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen

Was ändert sich für uns aktuell?

In der Warnstufe besteht in den Unterrichtsräumen wieder Maskenpflicht, außer für den Unterricht in Gesang und Blasinstrumenten.

Für Sänger/innen und Bläser/innen gilt wieder die Vorgabe, dass 2m Abstand zu allen Personen in alle Richtungen eingehalten werden muss.

Für nicht immunisierte erwachsene Schülerinnen und Schüler gilt 3G mit PCR-Test-Pflicht. Für begleitende Erwachsene, die während des Unterrichts dabei bleiben, gilt dies ebenso.

Symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die die Schule besuchen, dürfen weiterhin den Musikschul-Unterricht besuchen, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.

Symptomfreie Kinder im Vorschulalter und jünger dürfen ebenfalls an unserem Unterricht teilnehmen.

Wir wünschen allen viel Freude mit der Musik in der musikalisch schönsten Jahreszeit

Das Leitungsteam

Einladung zur “Offenen Unterrichtswoche” vom 20.-24.September

Wer darüber nachgedacht hat, ein Instrument zu erlernen oder einfach neugierig ist, wie der Unterrichtsalltag an einer Musikschule aussieht, sollte jetzt die Gelegenheit nutzen: Das Musikum Lahr lädt ein zur Woche der offenen Tür.
Interessierte können in der Woche von Montag, 20., bis Freitag, 24. September das Musikum in der Hansastraße 1 besuchen und sich in Ruhe in den einzelnen Fächern umschauen.

 

Aufgrund der Pandemie müssen alle interessierten ab 6 Jahren die 3G Regelung erfüllen und den jeweiligen Nachweis vorzeigen und es gelten auch bei uns die allgemein bekannten Hygieneregeln wie Desinfektionsstation am Eingang, Abstandsregel und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Zur Kontaktverfolgung für das Gesundheitsamt können die Adressdaten auf einer Schnupperkarte bei uns hinterlassen werden oder es besteht auch die Möglichkeit sich über die Luca-App zu registrieren.

Während der Woche der offenen Tür läuft der Unterricht ganz normal weiter. Eine tolle Chance für die Gäste, mit den Lehrern ins Gespräch zu kommen und sie kennenzulernen. Natürlich können auch Erfahrungen mit den anwesenden Schülern ausgetauscht werden. So wird der echte Unterrichtsalltag direkt erlebbar.

 

Die Digitalisierung unterstützt schon seit 2014 die Arbeit der Lehrkräfte in der Form dass diese über ein für das Musikum entwickeltest Verwaltungssystem ihre gegebenen Unterrichtseinheiten online pflegen können. Die Schüler können dieses auf Wunsch ebenfalls nutzen, um beispielsweise die Übeaufgaben digital einzusehen oder Übezeiten einzutragen. Im Musikum haben alle Lehrkräfte und Schüler einen eigenen Internetzugang, um die vielfältigen digitalen Möglichkeiten auch vor Ort einsetzen zu können. Beispielsweise hat jede Schülerin und jeder Schüler ein über das Musikum finanzierten Zugang zu EARZ um sich im Bereich Gehörbildung, Rhythmustraining und Musiktheorie über den Instrumentalunterricht hinaus weiterbilden und die Fähigkeiten vertiefen zu können.

 

Die genauen Anwesenheitszeiten des Kollegiums und die altersentsprechenden Kurszeiten zum Schnuppern in der Musikalischen Früherziehung finden Sie in der folgenden Tabelle:

Kurse Musikalische Früherziehung: finden alle in Raum 10 statt

Montag: 16.00-16.45 MFE I (ab 3 Jahre) 17.00-18.00 MFE II (ab 4 Jahre) Stephanie Volk

Mittwoch: 15.30-16.30 MFE II (ab 5 Jahre) 16.45 – 17.45 MFE II (ab 4 Jahre) Stephanie Volk

Donnerstag: 14.45 – 15.45 MFE II (ab 5 Jahre) 16.00-16.45 MFE I (ab 3 Jahre) 17.00 – 18.00 MFE II (ab 5 Jahre) Stephanie Volk

Freitag:9.30-10.05 Babykurs (ab 6 Monate) Stephanie Volk

 

INSTRUMENTALUNTERRICHT
Montag Raum
Frau Wohlfarth (Klavier) 13:30-19:45 1
Herr Salva (Klarinette) 15:45-19:30 2
Herr Grauel (Tuba) ab 19:00 3
Frau Nyari (Klavier) 14:30-17:30 4
Herr Trompenaars (Saxophon) 15:00-17:30 5
Frau Flick (Violine) 16:00-18:30 7
Herr Ganzoinat (Schlagzeug) 15:30-18:30 9
Dienstag

Frau Ikuta (Klavier) 14:00-20:15

1
Herr Volk (Posaune) 14:00-17:00 3
Frau Nyari (Klavier) 13:15-18:30 4
Herr Trompenaars (Saxophon) 14:00-17:30 5
Frau Hugoniot (Violine) 13:30-19:00 7
Mittwoch
Frau Förster (Keyboard, Klavier) 15:15-19:00 1
Herr Salva (Klarinette)  14:30-18:00 2
Frau Wohlfarth (Klavier) 13:30-19:00 3
Frau Nyari (Klavier) 14:30-18:00 4
Frau Viard (Cello) 14:00-18.15 5
Herr Kaulke (Trompete)14:45-20:30 6
Herr Volk (Posaune) 14:00-18:00 7
Frau Pols (Flöte) 14:30-18:00 8
Herr Prätzllich (Schlagzeug) 14:30-18:15 9
Donnerstag
Frau Förster (Klavier/Keyboard) 16:00-19:00 1
Frau Fünfgeld (Posaune) 15:30-19:00 3
Frau Nyari (Klavier) 14:30-18:30 4
Frau Meyer-Rettberg (Gesang) 14:30-18:30 5
Herr Krakowiak (E-Gitarre, E-Bass, Kontrabass, Ukulele) 13:15-18:30 6
Herr Weiß (klassische Gitarre) 13:30-19:00 7
Herr Reed (Schlagzeug, Mallets) 14:00-18:30 9
Freitag
Frau Förster (Klavier/Keyboard) 13:30-18:15 1
Herr Hoffmann (Posaune) 13:15-17:30 2
Frau Fünfgeld (Posaune, Euphonium, Tenorhorn) 13:30-18:00 3
Frau Wohlfarth (Klavier) 13:30-16:00 4
Frau Meyer-Rettberg (Gesang) 13:30-18:00 5
Herr Kaulke (Trompete) 13:15-18:30 6
Herr Weiß (klassische Gitarre) 13:30-19:00 7
Frau Szkopiak (Musicalgesang) 14:00-18:00 8
Herr Ganzoinat (Schlagzeug, Mallets) 15:15-18:00 9

 

Erfolgreiche Teilnahme des Musikum beim 58. Regionalwettbewerb “Jugend musiziert” 2021

Beim diesjährigen  Regionalwettbewerb „Jugend Musiziert“ der Altersstufen Ia, Ib und II der vom 26/ 27. Juli In Oberkirch stattfand, war das Musikum mit 4 TeilnehmerInnen vertreten:

Kategorie: Holzbläser Solo (Klasse Pols):

Schnebelt Sophia,             Querflöte AG II                     21 Punkte                1.Preis

Kategorie:  Blechbläser Solo (Klasse Fünfgeld)

Hölscher Julian                   Posaune AG  Ib                   23 Punkte                1. Preis

Kategorie: Blechbläser Solo (Klasse Volk)

Herzog Lars                         Horn  AG  Ib                        23 Punkte                1. Preis

Kategorie: Blechbläser Solo (Klasse Volk)

Weber Raphael                  Posaune AG Ib                    23 Punkte                1. Preis

Alle SchülerInnen wurden von Frau S. Nyari begleitet.

Herzlichen Glückwunsch allen TeilnehmerInnen und KollegInnen

Musikum ab 28.Juni 2021

Eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab 28. Juni 2021, ermöglicht uns weitere Erleichterungen für den Musikschulunterricht:

Der Präsenzunterricht kann in allen Fächern einzeln und in Gruppen stattfinden.

Die Pflicht einen Testnachweis zu erbringen (Schüler, Lehrer, Eltern …)  entfällt bis zu einer Inzidenz von 35.

Es gelten weiterhin die Abstandsregel und eine allgemeine Maskenpflicht im Unterrichtsgebäude. Im Unterrichtsraum darf die Maske abgelegt werden.

Wir freuen uns über musikerfüllte Tage bis zu den Sommerferien!

Das Leitungsteam

Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Pfingstferien

Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab 7. Juni 2021, ändern sich erneut die Vorgaben für den Musikschulunterricht:

In der Öffnungsstufe 2 darf nun Präsenzunterricht in allen Fächern einzeln und für Gruppen bis zu 20 Personen stattfinden.

Unser bisher geltendes Hygienekonzept hat weiterhin bestand.

  1. Alle Schüler betreten das Musikum NUR über den hinteren Eingang mit FFP 2 oder medizinischer Alltagsmaske um auf direktem Weg die sanitären Einrichtungen erreichen zu können.
  2. Alle werden durch Einbahnstraßen Schilder sicher durch das Musikum gelotst und dabei auf den Mindestabstand von 1,5 m  und das Hände waschen / Handdesinfektion hingewiesen.
  3. Klavierunterricht kann nur in den Räumen 1, 3 und 4 stattfinden.
  4. Bläser bringen ein eigenes verschließbares Gefäß zur Aufnahme des Kondensat mit.
  5. Schüler und Lehrer beachten die Abstandsregel im Unterricht von 1,5 m bzw. mindestens 2 m bei Gesang und Blasinstrumenten.
  6. Auf die Anwesenheit von Begleitpersonen im Unterrichtsraum sollte möglichst verzichtet werden da wir verpflichtet sind sämtliche anwesenden Personen zu dokumentieren.
  7. Der Wartebereich besteht momentan nur aus drei Stühlen im geforderten Mindestabstand von 1,50 m.

Neu für die Teilnahme an unserem Unterrichtsangebot ist jedoch verpflichtend der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests.

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Für Schülerinnen und Schüler, die morgens in ihrer Schule regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, ist als Nachweis die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend.  Dieses könne Sie unter folgendem Link ausdrucken und ihrem Kind mitgeben Formular KM zur Bescheinigung negatives Testergebnis

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, die kostenfreien Bürgertests zu nutzen und diesen negativen Nachweis, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf, vor dem Unterricht der Lehrkraft vorzuzeigen.

Falls ein Impfschutz vorliegt oder eine Corona-Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, ist einmalig ein Nachweis für geimpfte und genesene Personen mitzubringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir freuen uns das Musikum wieder um einen weiteren Schritt öffnen zu können.

Das Leitungsteam

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